IPPC-Paletten Administrator 21. Dezember 2022

IPPC-Paletten / ISPM-15 Paletten

Die Organisation „International Plant Protection Convention“ (IPPC) hat die Aufgabe Krankheiten an Pflanzen/Pflanzenprodukten zu verhindern. Hierfür wurde der internationale IPPC-Standard „ISPM-15“ geschaffen der auch für Holzpaletten aus Vollholz gilt die z.B. für den Export in nicht EU-Länder vorgesehen sind.

Da Vollholz Schädlinge enthalten kann und diese nicht „exportiert“ werden sollen, müssen solche Paletten entsprechend behandelt werden. Umgangssprachlich nennt man behandelte Paletten auch „IPPC-Paletten“ oder „ISPM-15 Paletten“.

Palettenstapel - teilweise gemäß
IPPC-Standard ISPM 15 behandelt

Der IPPC-Standard ISPM 15 gilt zwar nicht weltweit in allen Ländern, allerdings setzen in der Praxis alle wichtigen Staaten diesen Standard um. Dazu gehören u.a Länder wie China, Australien, Kanada, USA, Indien und viele weitere Länder der Kontinente Afrika, Amerika, Asien und Europa.

Das Holz der Palette muss größtenteils frei von Rinde sein. Restrindenstücke deren Breite weniger als 3 cm beträgt sind erlaubt. Ist ein Rindenstück breiter als 3 cm, darf dessen Fläche nicht größer als 50 cm2 betragen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird in der EU in der Regel die Hitzebehandlung eingesetzt um eine Palette gemäß IPPC-Standard ISPM 15 zu behandeln. Die Behandlung darf nur von einem hierfür zugelassenen sowie registrierten Betrieb durchgeführt werden.

Bei der Hitzebehandlung wird der Kern des verwendeten Holzes für mindestens 30 Minuten auf mindestens 56°C erhitzt. Dadurch wird sichergestellt das die Schädlinge absterben und die Nährstoffe der Schädlinge (Eiweiße) im Holz abgetötet werden. So wird langfristig sichergestellt, dass auch nach der Behandlung kein erneuter Schädlingsbefall entstehen kann.

Als Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung gemäß IPPC-Standard ISPM 15 wird auf den behandelten Paletten – gut sichtbar als „Brandzeichen“ oder „Farbstempel“ auf den Mittelklötzen der Längsseite – folgende Markierung angebracht:

IPPC Kennzeichnung auf Palette

  1. IPPC-Symbol
  2. Länderkennung nach ISO 3166. DE steht hier für Deutschland.
  3. Kennung der Region, z.B. HE für Hessen.
  4. Registriernummer, einmalig vergebene Nummer.
  5. Behandlungsmethode, z.B. HT (heat treatment), ggf. DB (debarked)

Hitze behandelte Paletten gelten in der Regel dauerhaft als behandelt und müssen daher auch bei mehrmaliger Verwendung nicht nachbehandelt werden. Einige wenige Länder wie z.B. Australien geben allerdings Haltbarkeitsdaten vor.

Oft wird eine gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelte Palette danach weiter getrocknet und somit resistent gegen Schimmel und Pilzbefall gemacht.

Wird Ware auf einer unbehandelten bzw. nicht gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelten Palette in ein Land versendet das diesen Standard einsetzt, werden die betreffenden Paletten entweder auf Kosten des Versenders nachbehandelt (diese Nachbehandlung ist sehr kostenintensiv) oder (z.B. in den USA) der Zoll lehnt die „Einreise“ der Paletten samt Ware ab.

Grundsätzlich ist der Palettentyp egal. Jede aus Vollholz hergestellte Palette kann von einem zertifizierten Betrieb gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelt und entsprechend gekennzeichnet werden.

Wenn die Palette für den Export außerhalb der EU vorgesehen und im Zielland eine Behandlung gemäß IPPC-Standard ISPM 15 vorgeschrieben ist (was in den meisten Fällen so ist), gibt es keine Alternative zu dieser Behandlungsart.

Was kann JK-Lademittel für Sie tun?

Alle unsere Paletten werden auf Wunsch nach IPPC-Standard ISPM 15 behandelt. Anstatt z.B. eine teure Euro-Palette zu verwenden, können Sie uns einfach den Einsatzzweck mitteilen. Wir beraten, berechnen mit einer speziellen Statik-Software die optimale Palette für Ihre Bedürfnisse, behandeln diese nach IPPC-Standard ISPM 15 und liefern Ihnen deutschlandweit kurzfristig die benötigte Stückzahl.