Einwegpaletten Administrator 15. Dezember 2022

Einwegpaletten

auch IPPC ISPM 15 behandelt

Mit Einwegpaletten lassen sich zahlreiche Transportaufgaben sinnvoll lösen. Sie sind kostengünstig und verursachen keinerlei Tauschkosten oder Verwaltungsaufwand. Nach dem IPPC-Standard behandelt sind Einwegpaletten auch für den Export optimal geeignet.

Obwohl die Einwegpalette typischerweise für den einmaligen Transport zum Empfänger gedacht ist, der sie entsorgt, bedeutet „Einwegpalette“ nicht, dass diese nur einmal verwendet werden kann. Im Regelfall lassen sich die Paletten mehrfach nutzen. Einwegpaletten machen besonders dort Sinn, wo nicht mit einer Retoure der Paletten zu rechnen ist und deshalb ein Tauschsystem unzweckmäßig ist.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Einwegpaletten wie folgt:

2-Wege-Paletten

2-Wege-Paletten sind von zwei gegenüberliegenden Seiten befahrbar und bieten aufgrund der durchgehenden Kanthölzer eine hohe Stabilität.

Folgende Standardgrößen mit unterschiedlichen Traglasten für 2-Wege-Paletten sind permanent lieferbar:

  • 800 x 1.200 mm
  • 1.000 x 1.200 mm
  • 800 x 600 mm
  • 600 x 400 mm

4-Wege-Paletten

4-Wege-Paletten sind von vier gegenüberliegenden Seiten befahrbar. Dadurch sind sie flexibel im Handling und optimal für alle Einsatzgebiete geeignet.

Folgende Standardgrößen mit unterschiedlichen Traglasten für 4-Wege-Paletten sind permanent lieferbar:

  • 800 x 1.200 mm
  • 1.000 x 1.200 mm
  • 800 x 600 mm
  • 600 x 400 mm

Optional lieferbar

  • IPPC-behandelt
  • kammergetrocknet
  • individuell gekennzeichnet